Anklage gegen Jäger wegen Luchstötung

Von Wild beim WIld

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren wegen illegaler Luchstötung abgeschlossen und dabei einen Teil der Tatvorwürfe mangels Tatnachweis eingestellt sowie im Übrigen Anklage zum Amtsgericht Cham wegen unerlaubten Besitzes zweier verbotener Waffen und vorsätzlichem Nachstellen und Töten eines wild lebenden Tieres einer streng geschützten Art erhoben.

Lesen SIe hier weiter!

Zurück