Tierschutz und Recht - 50 Antworten auf wichtige Fragen

Unser Spezialthema „Tierschutz und Recht“ beinhaltet über 50 wichtige Fragen und Antworten zur Rechtslage in Bezug auf Tiere (Tierrecht). Tierschutz ist nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 Grundgesetz ein Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung. Dies bedeutet, dass grundsätzlich die Länder Regelungen erlassen können (z.B. KampfhundeVO oder Verordnungen zum Leinenzwang), aber wenn der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch macht, können die Länder keine Gesetze mehr erlassen. Dies geschieht deshalb, um eine bundeseinheitliche Gesetzgebung zu schaffen. Ein wichtiges Bundesgesetz ist hier vor allem das Tierschutzgesetz.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit der Lektüre unserer Tierschutz-Rubrik!
Ihr JuraForum.de-Team

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