Betäubungsloses Schächten

Manchmal hören wir von schrecklichen Massakern in fernen Ländern, dass dort Menschen von politischen oder religiösen Fanatikern bei lebendigem Leibe die Kehle durchschnitten wird – dass sie „geschächtet“ werden. Die Zeitungen berichten dann zurecht entsetzt von „barbarischen Gräueltaten“.

Genau solche archaischen Massaker werden von den Schächt­befürwortern auch bei uns in Deutschland und Westeuropa eingefordert und praktiziert – zwar nicht an Menschen, aber an vergleichbar Leid und Schmerz empfindsamen Tieren.

Das betäubungslose Schächt-Schlach­­ten von warmblütigen Tieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, da sonst diese Tötungsart laut regulärem Tierschutzgesetz nicht explizit verboten wäre. Nur per „Ausnahmegenehmigung“ (§ 4a Abs.2, Nr.2 TierSchG) wird die grauenhafte, vorsätzliche und bewusste zu Tode quälende Tötungsart der „Schächttiere“ ermöglicht.
Letztlich heißt dies im Klartext, dass für die Minderheiten der Muslime und Juden Sonderrechte für ein grausames zu Tode quälen von Tieren genehmigt wird, das letztendlich auf religiösen Vorschriften beruht, die archaischen Ursprungs sind.

Weltweit gilt jedoch: „When you are in Rome, you have to do as Romans do“!

Lesen Sie dazu folgende Informationsbroschüre und Kurzinformation :

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Die beiden Druckwerke können zur Verteilung bestellt werden über:

Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz – Bundesarbeitsgruppe gegen betäubungsloses Schächten
Ulrich Dittmann  -  Postfach 11 55  -  D-67801 Rockenhausen  -  ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de


Die kritisches Auseinandersetzung mit dem Schächten ist kein Phänomen unserer Tage. Bereits 1906 hat die Zeitschrift „Deutscher Tierfreund – Illustriere Montsschrift für Tierschutz, Tierfunde, Tierzucht und Tierpflege“ das Thema kritisch aufgegriffen. In der Januar-Ausgabe werden die Ergebnisse einer Erhebung über das Betäubungs- und Schächtverfahren in 585 Schlachthöfen Deutschland veröffentlicht.

Ein Zwischenresümee von 1906 lautet: „Ein Schlachtverfahren, das von hunderten Sachverständigen in solch scharfer Weise in Grund und Boden verurteilt wird, hat im 20. Jahrhundert nicht mehr die Spur einer Berechtigung, auch selbst dann nicht, wenn es von einigen wenigen hunderttausend Menschen zu einer Religionshandlung erhoben wird. Eine wahre Religionshandlung verstößt nie gegen Sitten. Das betäubungslose Schächten verroht die junge Schlachterwelt.“

In den Schlussfolgerungen heißt es: „Das heutige Betäubungslose Schächten der Israeliten ist in einem Lande mit sittlich hoch ausgebildetem Staatswesen streng zu verbieten. Die Blutentziehung ist nur an vorher blitzartig betäubten Tieren gestattet.“ Weiter heißt es: „Das betäubungslose Schächten ist tierquälerisch.“

Im weiteren Text finden sich zahlreiche Argumente die das betäubungslose Schächten verurteilen, die an Aktualität nach über 100 Jahren nichts verloren haben. Das Dokument zeigt vortrefflich, wie stagnierend sich jegliche Diskussion gestaltet, wenn religiöse Glaubenshandlungen die Grundlage bilden.

Das komplette Dokument aus dem Jahr 1906 finden Sie hier!

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Einen realen Blickauf die Grausamkeit gibt ein Videos zum Schächten:

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