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Abschuss von Haustieren bleibt erlaubt
Stuttgart - Hunderttausende Hunde und Katzen werden nach Schätzungen von
Tierschützern jedes Jahr von Jägern erschossen. Ein Akt der Barbarei
oder praktizierter Naturschutz? Der Streit darüber hat nun auch
Baden-Württemberg erreicht.
Landwirtschaftsminister Rudolf Köberle (CDU) lehnt es ab, den Jägern im
Südwesten das Töten von Hunden und Katzen in Wald und Flur zu verbieten.
Zwar sei die höhere Wertschätzung des Lebens eines Haustieres »aus
emotionaler Sichtweise des Tierhalters« nachvollziehbar. Unter
objektiven Gesichtspunkten könne dies aber nicht die berechtigten
Interessen des Natur- und Jagdschutzes außer Frage stellen, heißt es in
einer Antwort von Köberles Ministerium auf eine Anfrage der Grünen.
Das Ministerium verweist auf Untersuchungen der Wildforschungsstelle des
Landes, derzufolge streunende oder verwilderte Hauskatzen in freier
Natur »zwangsläufig zum eigenen Überleben andere Tiere töten« und somit
Einfluss auf den Naturkreislauf nehmen. Ins gleiche Horn stieß kürzlich
der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV). Jeden Sommer würden sieben
Millionen Wildtiere streunenden Haustieren zum Opfer fallen, so der DJV.
Der Verband beklagte, dass in der Urlaubszeit viele Hunde und Katzen
ausgesetzt würden, die dann zum Überleben auf die Jagd gingen. Zwei
Millionen streunende Katzen und Hunde seien unterwegs, die in der noch
bis August währenden Brut- und Aufzuchtzeit durchschnittlich eine
Million Kaninchen und Hasen sowie mehr als sechs Millionen Vögel
töteten. Größere Hunde töteten vermehrt auch Rehkitze.
Die Karlsruher Landtagsabgeordnete Renate Rastätter, in der
Grünen-Fraktion für Schulpolitik und Tierschutz zuständig, hält diese
Behauptungen für völlig übertrieben. Es gebe keine Studie, die dies
belege. Die eigentliche Gefahr für kleinere Wildtierarten sei die
Zerstörung ihrer Lebensräume.
Haustiere, die weiter als 500 Meter von einem bewohnten Gebäude entfernt
angetroffen werden, dürfen nach dem Landesjagdgesetz von Jägern getötet
werden. Laut Rastätter kann man aber nicht jedem Haustier, das in freier
Wildbahn angetroffen wird, unterstellen, dass es wildere. Gerade
Hauskatzen hätten einen großen Aktionsradius und würden oft nur
spielerisch jagen. Eine Tötung solcher Tiere hinterlasse zudem bei den
Tierhaltern »lang anhaltenden Schmerz« und sei unverhältnismäßig.
Die Abschuss-Erlaubnis geht laut Rastätter auf das Reichsjagdgesetz von
1934 zurück und ist aus ihrer Sicht längst überholt. Der Gedanke, dass
Tiere »Mitgeschöpfe des Menschen« seien, sei heute im bürgerlichen Recht
verankert, der Tierschutz stehe inzwischen sogar in der
Landesverfassung. Umso enttäuschter ist Rastätter über die negative
Antwort des Landes. Die Regierung wolle nicht einmal erheben, wie viele
Hunde und Katzen in Baden-Württemberg jährlich Jägern zum Opfer fallen,
obwohl dies ohne großen Aufwand möglich wäre. »Landwirtschaftsminister
Köberle hat wohl Angst vor der Reaktion der Bevölkerung, wenn Zahlen
bekanntwerden«, vermutet Rastätter.
In anderen Bundesländern gibt es Zahlen: So wurden in
Nordrhein-Westfalen in der Jagdsaison 2007/08 nach Angaben der Jäger
14 670 Katzen getötet. In Schleswig-Holstein waren es 2005 knapp
10 000 Katzen und 45 Hunde. Rastätter vermutet, dass die Zahlen in
Baden-Württemberg ähnlich hoch sind. Bundesweit, schätzt die
Tierschutzorganisation Peta, werden pro Jahr rund 400 000 Katzen und
65 000 Hunde von Jägern erschossen oder sterben in Fallen.
In anderen Bundesländern gibt es auch Aktivitäten: Laut Rastätter hat
sich die Jamaika-Koalition im Saarland darauf verständigt, den Abschuss
von Haustieren zu verbieten. Gleiches strebe auch die geplante rot-grüne
Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen an.
Rastätter verweist auch darauf, dass der Landestierschutzbeirat im
Südwesten, dem auch die Jäger angehören, als Kompromiss einen
probeweisen, dreijährigen Verzicht auf das Abschießen von Haustieren
vorgeschlagen habe. Selbst dahinter bleibe die Regierung nun zurück,
klagt sie. Jetzt will sie versuchen, im Landtag eine Mehrheit für ein
solches Moratorium zu erreichen. Nach der Sommerpause wird ihr Antrag im
Landwirtschaftsausschuss behandelt.
Von Rainer Wehaus
13.07.2010 - aktualisiert am 13.07.2010 13:40
Quelle:
http://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=79102&artId=15007880
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