Tötung gesunder Tigerbabys ist Verstoß gegen Ethik und Gesetz Drucken E-Mail

Zur heutigen Verurteilung des Direktors des Magdeburger Zoos und drei seiner Mitarbeiter wegen der Tötung dreier Tigerbabys erklärt Undine Kurth, tierschutzpolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Nun ist die Schuld erwiesen: Die Tötung gesunder Zootiere aus rein wirtschaftlichen Erwägungen ist unethisch und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Weiteren Tötungen dieser Art ist mit diesem Richterspruch hoffentlich deutschlandweit ein Riegel vorgeschoben worden.

Zu Recht haben sich Tierfreunde und Tierschützer darüber empört, dass die Zoomitarbeiter das Todesurteil über drei Tigerbabys verhängten, weil diese nicht "reinrassig" waren. Das deutsche Tierschutzrecht gestattet die
Tötung von Tieren nur bei Vorliegen eines "vernünftigen Grundes". Das ein Zuchtziel nicht erreicht wurde, ist kein Grund, gesunde Tigerbabys zu töten. Es wäre Aufgabe der Zooverwaltung gewesen, seine Verantwortung wahrzunehmen und nach Alternativen für die Haltung der kleinen Tiger zu suchen. Die Bevölkerung Magdeburgs, Sachsen-Anhalts und ganz Deutschlands hätte den Zoo dabei sicherlich unterstützt.

Ich bin dankbar, dass Tierschutzorganisationen Zivilcourage bewiesen und Strafanzeige gestellt haben, und ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg dieser - allerdings erst nach Aufforderung durch die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - ernsthaft nachgegangen ist. 

Der Magdeburger Zoo sollte nun Konsequenzen ziehen, unter anderem auch bei der Besetzung seiner angeblichen "Ethikkommission", die die Tötung der Tigerbabys billigte.


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Christina Söhner Wissenschaftliche Mitarbeiterin Büro der
Parlamentarischen Geschäftsführerin Undine Kurth MdB Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen Dorotheenstr. 101 10117 Berlin Tel.: 030.227-75225
Fax.: 030.227-76506 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können www.undine-kurth.de