10.000 Euro Schmerzensgeld Drucken E-Mail

Milde Strafe für folgenreichen Schuss

56-Jähriger muss 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen


VON JUTTA STEINMETZ


Löwendorf/Paderborn. Manchen Menschen fällt es nicht leicht, Fehler einzugestehen. Auch Norbert P. aus dem lippischen Lage tut sich anscheinend schwer, eine Verfehlung einzuräumen: Freitag musste er sich vor dem Paderborner Schwurgericht verantworten.

Neben gefährlicher Körperverletzung stand sogar der mögliche Vorwurf der versuchten Tötung im Raum (die NW berichtete).


Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der passionierte Jäger am 28. Dezember 2007 in Löwendorf ein 14-jähriges Mädchen schwer verletzt. Bei einer Niederwildjagd war nach Abschluss des Treibens noch ein Schuss auf ein flüchtendes Reh abgegeben worden. Das Wild entkam, getroffen wurde die junge Treiberin, die sich hinter einer Hecke auf den Weg zum verabredeten Sammelplatz der Jagdgesellschaft gemacht hatte.

Nach einem anfänglichen Geständnis ruderte Norbert P. im vergangenen Jahr zunächst vor dem Schöffengericht Höxter und am Freitag auch vor dem Paderborner Schwurgericht zurück: Ein anderer Jäger habe zeitgleich mit ihm einen Schuss abgegeben und die Jugendliche verletzt, beharrte er auf seiner Unschuld und bemühte sich, dem Jagdherrn und Vater der 14-Jährigen die Schuld an dem Vorfall in die Schuhe zu schieben.

Es sei nicht festgelegt worden, wann das Treiben beendet und damit die Abgabe weiterer Schüsse verboten gewesen sei, schilderte Norbert P. die Szene am 28. Dezember 2007 – allerdings in völligem Kontrast zu seinen jagenden Mitstreitern. Sie berichteten dem Gericht unisono von nur einem Schuss. Und zwar von dem aus der Flinte des 56-Jährigen. Aussagen, die bei dem Angeklagten und seinen beiden Verteidigern aber ungehört verhallten. Ihre Versuche aber, mit umfangreichen Zeugenbefragungen und zwei Beweisanträgen das Gericht von der Unschuld des 56-Jährigen zu überzeugen, scheiterten.

Im Einklang mit der Staatsanwaltschaft verurteilten die Richter um den Vorsitzenden Bernd Emminghaus den Angeklagten nach zehnstündiger Verhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Zudem muss dieser 10.000 Euro Schmerzensgeld an das junge Mädchen zahlen. "Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich", bemühte der Vorsitzende die Grundregel aller Jäger. Der 56-Jährige hätte damit rechnen müssen, dass sich jemand hinter der Hecke auf halten könnte.

Quelle: Neue Westfälische, 22.5.2010
 
http://www.nw-news.de/lokale_news/hoexter/hoexter/3561254_Milde_Strafe_fuer_folgenreichen_Schuss.html

 

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"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Berufungsverfahren werden ausgesetzt
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in oben bezeichneter Angelegenheit hatten sich zwei unterfränkische Grundstückseigentümer vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zur Wehr gesetzt. Beide Klagen wurden am 14. November 2008 abgewiesen. Die Kläger ließen sich davon nicht einschüchtern und gingen in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm das Anliegen der Kläger ernst und kam zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt (BayVGH, Beschlüsse vom 9.9.2009, Az. 19 BV 09.2 u. 19 BV 09.3).
 
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