Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative "Schächten" der Länderkammer! Drucken E-Mail

Ein Scheitern dieser Bundesratsinitiative wäre als politisch gesteuert und gewollt anzusehen

Schlachten ist schrecklich, betäubungsloses Schächten aber grauenvoll für die Tiere. Die Länderkammer fordert Verbesserungen - doch die Bundesregierung sabotiert förmlich erneut die Behandlung des Gesetzentwurfs Schächten !

Tier-, Natur-, und Umweltverbände, Einzelpersonen und Politiker aller Parteien werden gebeten, sich solidarisch folgendem Ersuchen anzuschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Gesetzesentwurf BT-Drs. 17/1226  des Bundesrates vom 12. Februar 2010 zum sogenannten Schächtparagraphen" dem Parlament unverzüglich zur Abstimmung vorzulegen und umzusetzen.

Unterstützen auch SIE diese Forderung des Tierschutzes!

Betäubungsloses Schächt-Schlachten von Wirbeltieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen - sonst wäre diese Tötungsart laut Tierschutzgesetz nicht explizit verboten - dass de facto nur per "Ausnahmegenehmigung" (§ 4a Abs. 2 Nr.2 TierSchG ) dieses grauenhafte, vorsätzliche und bewusste zu Tode schinden der so- genannten "Schächttiere" ermöglicht wird. - Letztlich heißt dies im Klartext, dass hier von religiösen Minderheiten Sonderrechte für ein grausames zu Tode quälen von Tieren eingefordert werden. (siehe Kurzinformation über das Schächten von Tieren" http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Startseite/Schaechten.htm )

Der Bundesrat hatte im Sommer 2007 zum ersten Mal mit großer Mehrheit eine qualmindernde Änderung (nicht Streichung!) des sogenannten Schächtparagraphen" beschlossen. Doch selbst gegen diese moderate Gesetzesinitiative legte sich die Bundesregierung quer, boykottierte über zwei Jahre bis zum Ende der Legislaturperiode 2009 mit einer vorgeschobenen nebulösen Leerformel "verfassungsrechtliche Bedenken" die von der Länderkammer vorgeschlagenen Verbesserungen im Tierschutz. Insbesondere Politiker von FDP, SPD und den Linken hatten sich in der vergangenen Legislaturperiode in dieser Sache wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. (siehe http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Schaechten/Parteien.htm)

Der Bundesrat, unter der Federführung des Landes Hessen, ließ aber nicht locker und brachte den Gesetzentwurf 2010 erneut ein. Am 12. Februar 2010 wurde darüber in der Länderkammer (BR-Drucksache 901/09 - Beschluss) so erneut abgestimmt - wieder mit positivem Ergebnis!

Nach ersten vorliegenden Stellungnahmen der Bundesregierung siehe BT-Drs. 17/1226 soll mit den gleichen, gebetsmühlenartig vorgetragenen, fadenscheinigen Ausflüchten der verfassungsrechtliche Bedenken" wie in letzter Legislaturperiode, die Bundesratsinitiative erneut ausmanövriert, abgeblockt werden.

Die Initiatoren dieser Gesetzesinitiative in der Länderkammer sind keine juristischen Dummköpfe. Es ist schlicht ungeheuerlich, mit welcher Ignoranz unsere "Volksvertreter" in Berlin das Staatsziel Tierschutz, hochrichterliche aktuelle Vorgaben (s. BVerwG Leipzig Az. 3 C 30.05 "&Verwirklichung/Umsetzung des Tierschutzes obliegt dem Gesetzgeber"), den Mehrheitswillen der Länder und des deutschen Volkes negieren (lt. Spiegelumfrage sind 79% der Bürger gegen ein betäubungsloses Schächten), schlicht in den Schmutz treten - und archaisch-anachronistischen Glaubenswunschvorstellungen ("zwingende Religionsvorschriften" sind nicht existent) von omnipotenten resp. omnipräsenten Minderheiten der Juden und Muslime unterordnen wollen.

Gutachterliche Stellungnahmen verschiedenster Juristen bestätigen unisono den Gesetzesänderungsantrag der Länder ausdrücklich als verfassungskonform.

Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Philip Kunig kommt in einem umfangreichen Rechtsgutachten (http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Schaechten/Gutachtliche%20Stellungn.htm) unmissverständlich zu dem Ergebnis:

"Eine dem hessischen Vorschlag folgende Veränderung des Tierschutzrechts seitens des Bundesgesetzgebers würde sich als Wahrnehmung des diesem Gesetzgeber für den Ausgleich zwischen kollidierenden Verfassungsgütern zustehenden Ermessens darstellen. Sie stünde mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung."

Mit Schreiben der ´Juristen für Tierrechte´ vom 20. Juli 08 und einer 12-seitigen juristischen gutachtlichen Stellungnahme (http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/PDF/Jur_f_Tierrechte.pdf) wandten sich unter Federführung von Dr. Christoph Maisack 69 Juristen an die Politik und forderten eindringlich die Umsetzung der Gesetzesänderung ein:

"Wir richten deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die dringende Bitte, die Behandlung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung von § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz nicht weiter zu verzögern, sondern diesem Gesetz ohne Einschränkungen und Abänderungen zuzustimmen, weil es die verfassungsrechtlich gebotene praktische Konkordanz zwischen den Grundrechten der Religionsangehörigen und der Staatszielbestimmung zum Tierschutz herbeiführt und zugleich den Stand der mehrheitlich konsensfähigen Wert- und Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung widerspiegelt. An die Fraktionsvorstände ergeht die Aufforderung, die Abstimmung freizugeben, damit jeder Abgeordnete eine von politischen Vorgaben unbeeinflusste Gewissensentscheidung treffen kann."

Auch die Tierärzteschaft beharrt explizit auf einer Gesetzesänderung. Dr. Ernst Breitling, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) nach Auswertung von weltweit durchgeführten 70 gutachtlichen Untersuchungen zum betäubungslosen Schlachten in der Report-Sendung vom 7.Juli 2008: "Wissenschaftlich erwiesen ist, dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt. (&) Es liegt ein klarer Fall von Tierquälerei vor. Und es kann nur so sein, dass diese Ausnahmen nicht mehr zugelassen werden. Und damit muss das Gesetz geändert werden. Das ist unsere Position." Dr. Karl Fikuart, auch BTK, ergänzte: "die öffentliche Meinung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen eindeutig dafür, dass hier eine Änderung des Tierschutzgesetzes unbedingt, zwingend notwendig ist."

Und als betroffener Muslim stellte Prof. Tamer Dodurka, Fakultät Veterinärmedizin der Universität Istanbul, unmissverständlich klar:

"In unserem Land hat die Religionsbehörde, die zuständig für Religionsangelegen- heiten ist, eine Fatwa, also eine religiöse Vorschrift, gegeben und erklärt, eine Schlachtung mit Betäubung verstoße nicht gegen den Islam. Für den Islam ist es wichtig, dass das Tier noch vor seinem Tod geschnitten wird und dass sein ganzes Blut abfließt. In dieser Hinsicht tötet die Betäubung das Tier nicht. Also: Tiere könnten mit Betäubung islamgemäß geschlachtet werden, aber eine erneute Auseinandersetzung über das Schächten ohne Betäubung scheuen bislang die Politiker hier in Deutschland."

Auch von jüdischer Seite regt sich dankenswerter Weise der Widerstand. In verschiedensten Veröffentlichungen und einem an den Zentralrat der Juden gerichteten "Offenen Brief" betont Dr. Hanna Rheinz von der ´Initiative Jüdischer Tierschutz´ mit Sitz in Weilheim ausdrücklich: "Es gibt aus halachischer Sicht keinen Grund, warum eine reversible Elektrokurzzeitbetäubung mit dem Gebot der schonendsten Tötung nicht vereinbar sein sollte, denn ein so betäubtes Tier ist nicht Aas. (&) Die von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geschützte Religionsfreiheit bleibt bei einer Streichung von Nr. 2 Abs. 2 des § 4 a Tierschutzgesetzes, der Abschaffung des religiös motivierten betäubungslosen Schlachtens, gewahrt."

In diesem Zusammenhang sei auch ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg/EGMR (Application no. 274 177 95) angeführt: "Verbot des Schlachtens ohne Betäubung verstößt nicht gegen Religionsfreiheit. Rituelles Schlachten ist kein Gottesdienst. Der französische Staat hatte der Vereinigung Chaáre Shalom ve Tesedek, einer jüdisch-orthodoxe Gruppe nicht erlaubt zu schächten, d.h. betäubungslos zu schlachten. Der EGMR sah darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit"

Fritz Frey, Magazin-Report, resümiert:

"Manchmal hilft ja auch ein Blick über den deutschen Tellerrand. Und siehe da: In der Schweiz ist das Schächten von Säugetieren verboten. Für Geflügel jedoch erlaubt. In Schweden, Island und Liechtenstein ist Schächten verboten. Mit anderen Worten: Wenn man es verbieten WILL, geht es auch."


Unsere Bundesregierung abgehoben im Elfenbeinturm thronend , WILL" aber ganz offenbar nicht und versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass dieser Gesetzentwurf den Abgeordneten, dem Parlament, zur Abstimmung vorgelegt wird:

Mit einer jeglichem Demokratieverständnis entgegenstehenden, manipulativen politischen Vor-Entscheidung, eben diesem lähmenden Zauberbann-Spruch &verfassungsrechtliche Bedenken" gebetsmühlenartig auf den Lippen, versucht man ergebnisoffene Beratungen in den weiteren Gremien von vornherein schlicht zu ersticken.

Rücksichtslos soll Sachverstand rückgratlosem, politischem Kalkül untergeordnet - Tierschutz den Götzen Lobbyismus und Multikulti geopfert werden.

Dies muss verhindert werden. Unsere von "politischer Korrektheit" und Anthropozentrismusdenken zu großen Teilen geradezu messiashaft durchdrungenen Volksvertreter" müssen endlich zu der realistischen Erkenntnisgewinnung gebracht werden, dass an Volkes Wille nicht vorbeiregiert werden kann und darf.

Die seit Jahren in den politischen Gremien schmorende Bundesrats-Gesetzesinitiative "Schächten" muss endlich umgesetzt werden! Tierschutz, der die Quälerei des betäubungslosen Schächtens ausklammert, ist kein Tierschutz.

Schreiben auch SIE freundlich aber deutlich an unsere politischen Entscheidungsträger, Parteien und Fraktionen, Ministerien und Ausschüsse.

Es darf und wird in dieser Sache keine Ruhe geben.
 

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