"Keine Jagd auf meinem Grundstück!"
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Berufungsverfahren werden ausgesetzt
Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben bezeichneter Angelegenheit hatten sich zwei unterfränkische Grundstückseigentümer vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zur Wehr gesetzt. Beide Klagen wurden am 14. November 2008 abgewiesen. Die Kläger ließen sich davon nicht einschüchtern und gingen in die nächste Instanz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nahm das Anliegen der Kläger ernst und kam zu dem Ergebnis: Die Verfahren werden ausgesetzt, bis das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorliegt (BayVGH, Beschlüsse vom 9.9.2009, Az. 19 BV 09.2 u. 19 BV 09.3).
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