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Ergänzung vom 19. Mai 2009:
Unsere Berichterstattung zu der Treibjagd vom 24.01.2009 ergänzen wir dahingehend, dass uns zwischenzeitlich bekannt wurde, dass der Einladende für diese Treibjagd Herr Schnepf vom Forstamt Haardt in Landau war. Herr Schnepf hat zu diesem Jagdereignis am 05.01.2009 schriftlich eingeladen.
Am 24.01.2009 fand im Bereich Eußerthal/Dernbach/Ramberg eine Treibjagd statt. Die Tierrechtsinitiative pro iure animalis war vor Ort, um die Praxis dieser Treibjagd zu beobachten. pro iure animalis legte auch bei dieser Treibjagd ein besonderes Augenmerk auf das Gefährdungspotential für die Bevölkerung, das von einer solchen Jagdveranstaltung ausgeht. In den vergangenen Monaten hat die Initiative schon mehrere Treibjagden beobachtet und mutmaßliche Gesetzesverstöße entdeckt und zur Anzeige gebracht.
Am vergangenen Samstag eskalierte die Situation, als ein angeschossenes, verletztes Wildschwein in das Wohngebiet von Eußerthal geflüchtet ist. Das Wildschwein rannte über die Straße – ein Autofahrer konnte knapp einen Zusammenstoß verhindern. Das Tier flüchtete zurück in die Gärten. Ein Anwohner bewaffnete sich zwischenzeitlich zum Selbstschutz mit einem lanzenartigen Instrument.
Das Wildschwein flüchtete durch mehrere Gärten, gelangte über das Dach einer an den Hang gebauten Garage eine Treppe hinunter und stand in der Hofeinfahrt unvermittelt dem Hauseigentümer gegenüber. Dieser berichtete später gegenüber einer pro iure animalis-Aktivistin, dass das Tier ihn wohl zunächst habe angreifen wollen, dann aber abdrehte. Das Wildschein überquerte die Straße und flüchtete Richtung einem Bach.
pro iure animalis erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die Jagdgesellschaft.
Als das Wildschwein schwer verletzt in das Wohngebiet von Eußerthal flüchtete, waren keine Jäger zugegen; entdeckt wurde es von Anwohnern. Jäger sind nach dem Landesjagdgesetz verpflichtet, bei möglichen Fehlschüssen eine sofortige Nachsuche einzuleiten. Der Schütze von Eußerthal musste von seinem Fehlschuss Kenntnis gehabt haben, nahm aber billigend in Kauf, dass das verletzte Tier den Straßenverkehr und Passanten gefährden konnte.
Der benachrichtigte verantwortliche Kreisjagdmeister Sigmund teilte zunächst lapidar mit, er könne nicht kommen, da er sich in einem anderen Bereich der Jagd befände. Als er auf Drängen von pro iure animalis vor Ort eintraf teilte er mit, dass er keine Nachsuche einleiten könne, da ihm dazu keine geeigneten Hunde zur Verfügung stünden. Er verließ den Ort des Geschehens ohne entsprechende Maßnahmen einzuleiten und nahm somit wiederum billigend und vorsätzlich eine weitere Gefährdung des Straßenverkehrs und der Anwohner in Kauf.
Hinzu kommt, dass dieser Umstand auch den Aspekt des Tierschutzgesetzes verletzt, der die Vermeidung unnötiger Qualen bei der Tötung eines Wirbeltiers vorsieht. Weitere Recherchen ergaben, dass das verletzte Wildschwein erst am Morgen des 26.01.2009, also fast 48 Stunden später, aufgegriffen und erlegt wurde.
pro iure animalis erhebt den Vorwurf, dass die Treibjagd unprofessionell und sogar gesetzwidrig durchgeführt wurde, da das Landesjagdgesetz die Vorhaltung geeigneter Jagdhunde vorschreibt. Weiter wird der Vorwurf erhoben – vor dem Hintergrund des Tierschutzgesetzes – dass das Leiden des Tieres erheblich hätte verkürzt werden können, wäre eine sofortige Nachsuche eingeleitet worden.
Ebenfalls mangelhaft war die Absicherung der Treibjagd mittels Hinweisschilder. Eines der wenigen Hinweisschilder war durch einen Pfahl verdeckt aufgestellt. Der Hinweis „Hunde jagen entlang der Strasse“ impliziert zugleich, dass billigend eine Gefährdung des Straßenverkehrs bei einer solchen Treibjagd in Kauf genommen wird. Ebenfalls waren Absperrungen an Wald- und Wirtschaftswegen im Bereich Eußerthal unzureichend. Es waren wohl rot-weiße Absperrbänder an einigen Waldwegen angebracht, aber ohne Hinweise auf die Treibjagd. Auch hieraus resultiert eine weitreichende Gefährdung von Spaziergängern und Passanten, zumal Passanten von pro iure animalis Aktivisten gewarnt wurden, ihren Spaziergang in dem Gebiet fortzusetzen.
Diese Umstände um die Treibjagd in Eußerthal veranlassten pro iure animalis, gegen die Jagdgesellschaft und speziell gegen Herrn Kreisjagdmeister Sigmund Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Landau einzureichen. Die Vorwürfe lauten: Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährdung der Bevölkerung, Verstöße gegen das Landesjagdgesetz und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
Einen weiteren Text zur Treibjagd in Eußerthal finden Sie hier !
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