Kantonale Volksinitiative „Wildhüter statt Jäger“

Im Amtsblatt des Kantons Zürich veröffentlicht am 20. Januar 2017.

Die unterzeichnenden, im Kanton Zürich wohnhaften Stimmberechtigten stellen gestützt auf Art. 23 ff . der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 sowie das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und die zugehörige Verordnung (VPR) in der Form der allgemeinen Anregung folgendes Begehren:

Der Kanton Zürich führt ein kantonsweites Wildtier-Management mit professionell ausgebildeten Wildhütern ein, in welchem die natürliche Regulierung des Wildtierbestandes im Vordergrund steht. Dieses Wildtier-Management ersetzt die Jagd (Hobbyjagd, Milizjagd).
 Das Eingreifen bei kranken oder verletzten Wildtieren erfolgt somit ausschliesslich durch vom Kanton angestellte Wildhüter.
 Bei Schäden durch Wildtiere (z.B. durch Wildschweine an landwirtschaftlichen Kulturen) haftet der Kanton, sofern die zumutbaren Massnahmen zur Schadensverhinderung respektive Schadensminderung durch die Landbesitzer getroffen wurden. Die Wildhut kann nur dann regulierend eingreifen, wenn alle anderen erdenklichen Schutzmassnahmen nicht zielführend waren. Die anzuwendenden Massnahmen werden durch eine unabhängige Fachkommission bestimmt. Diese besteht paritätisch aus Wildhütern, Wildtierbiologen, Veterinären und Vertretern aus Tier- sowie Artenschutzorganisationen. Die Kommissionsmitglieder werden alle 4 Jahre durch den Kantonsrat bestimmt. Bei Annahme der Initiative hat die Umsetzung einschliesslich der erforderlichen Gesetzesanpassungen innert 2 Jahren zu erfolgen.

 
Lesen Sie den ganzen Artikel hier: http://www.pro-wildtier.ch/

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